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AGB

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten in
ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung in Ergänzung des geltenden Rechts für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Legacy Boxing Club GmbH & Co.KG und dem Mitglied, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichende Bedingungen des Mitglieds werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verwender stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

Die Legacy Boxing Club GmbH & Co.KG bietet vertragsgemäß die Ausbildung seiner Mitglieder in verschiedenen sportlichen Disziplinen, insbesondere auf dem Gebiet des Nahkampfes, an. Hierfür wird die Legacy Boxing Club GmbH & Co.KG unter anderem auch Kurse, Workshops und Seminare veranstalten.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der Leistung umfasst Fitness (Muskelaufbau, Gewichtzunahme oder Gewichtsreduzierung), Boxen (Kondition, Koordination, Schlagtechniken), Nahkampf
(realistische Selbstverteidigung, Selbstschutz, Waffenabwehr), Gerätenutzung. Für alle angebotenen Bereiche steht Ihnen ein persönlicher Trainer nach Terminabsprache zur Verfügung.

§ 4 Vertragslaufzeit

Die Mitgliedschaft kann für 12 oder 24 Monate beantragt werden. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn das Mitglied nicht 4 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich durch persönliche Übergabe, per E-Mail oder postalisch kündigt. Nach Ende der regulären Vertragszeit kann jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Während der festen Vertragslaufzeit hat das Mitglied kein Recht zur ordentlichen Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

§ 5 Außerordentliche Kündigungsrecht/Stilllegung des Vertrags

Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung steht dem Mitglied im Falle eines Umzuges an einen Ort zu, der mehr als 40 Km weiter von der Legacy Boxing Club GmbH & Co.KG entfernt liegt, als der letzte Ort, an dem das Mitglied lebte. Die Kündigung bzw. Stilllegung ist innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis von dem zur Kündigung bzw. Stilllegung führenden Umständen auszusprechen.

§ 6 Beitragspflicht

Legacy Boxing Club GmbH & Co KG erhebt von seinen Mitgliedern einen monatlich im Voraus fälligen Beitrag. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der gewählten Art der Mitgliedschaft. Er ist aus der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste zu ersehen und im Antragsformular festgeschrieben. Für die Ausstellung des Mitgliederausweises wird von der Legacy Boxing GmbH & Co KG einmalig ein Betrag in Höhe von

20,00 EUR erhoben. Dieser ist in bar bei Aushändigung
des Ausweises zu entrichten. Pro Mitglied wird ein
Ausweis ausgehändigt. Gerät das Mitglied mit mehr als drei Monatsbeiträgen in Rückstand, so kann es vom Training ausgeschlossen werden und der Mitgliedsbeitrag wird für die restliche vereinbarte Mitgliedschaft bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende gemäß §259 ZPO sofort und insgesamt fällig. Im Falle der Schließung aufgrund behördlicher Auflagen entfällt die Beitragspflicht für diesen Zeitraum. (vgl. Urteil des AG Hamburgs, Az.:9c 95/21). Der Mitgliedsbeitrag muss spätestens zum 05. eines jeden Monats gezahlt sein.

Die Legacy Boxing Club GmbH & Co.KG lässt den Mitgliedsbeitrag durch die Finion Capital GmbH von Ihrem Bankkonto einziehen.

§ 7 Rechte und Pflichten des Mitglieds

Das Mitglied hat seinen Mitgliedsausweis zu Beginn eines Besuches von der Legacy Boxing Club GmbH & Co KG unaufgefordert vorzuzeigen. Nach Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied seinen Mitgliedsausweis unaufgefordert der Legacy Boxing Club GmbH & Co KG zurückzugeben. Das Mitglied verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto die nötige Deckung für die Teilnahme am Lastschriftverfahren aufweist.

Das Mitglied ist berechtigt, die Anlage und
Räumlichkeiten von Legacy Boxing Club GmbH & Co KG ordnungsgemäß zu nutzen und an den Trainingsstunden teilzunehmen. Änderung von Adresse oder Kontoverbindung wird das Mitglied der Legacy Boxing Club GmbH & Co KG rechtzeitig mitteilen.

§ 8 Haftung

Die Ausübung von Sportarten ist grundsätzlich mit
einem Verletzungsrisiko verbunden. Insbesondere die angebotenen Nahkampfausbildungen sind mit
Extremsport vergleichbar und bergen ein erhebliches Verletzungsrisiko in sich. Wir empfehlen jedem
Mitglied, das diese Ausbildung durchlaufen will
seinen Versicherungsschutz abzuklären und
gegebenenfalls Rücksprache mit seinem Hausarzt zu
halten, ob die Teilnahme an einem solchen Training unbedenklich ist. Legacy Boxing Club GmbH & Co KG
haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen,
sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten,
durch die der Vertragszweck gefährdet wird oder
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Gleiches gilt für die Pflichtverletzung der Erfüllungshilfen des Verwenders.
Vertragswesentliche Pflicht ist die Gerätewartung und
die ordnungsgemäße Beratung der Mitglieder
bezüglich der Gerätenutzung und Training im Umfang
der beantragten Mitgliedschaft nach § 3.

§ 9 Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem Alter und wird automatisch dem Alter entsprechend angepasst. Die Erziehungsberechtigten wurden über diesen automatisch in Kraft tretenden Vorgang bei Vertragsunterschrift aufgeklärt.

§ 10 Hygienevorschriften

Der Training darf nicht mit Straßenschuhen wahrgenommen werden. Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass coronabedingte Abstandsregelungen eingehalten werden müssen. Das Tragen einer Maske im Innenbereich ist notwendig, wenn man sich nicht am Trainingsgerät befindet, solange die Gesetzeslage es vorschreibt.

§ 11 Sicherheitsvorschriften

Die Geräte dürfen nur Ihrem Verwendungszweck entsprechend genutzt werden. Bei Unkenntnis informieren Sie sich bitte über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften, bevor Sie mit dem Training starten.

§ 12 Regelung einer potentiellen Betriebsunterbrechung

Gänzliche Betriebsunterbrechungen des Boxclubs von höchstens 21 Kalendertagen sind möglich, wenn eine Sanierung, Reinigung oder Reparatur ansteht. Betriebsunterbrechungen werden mindestens sieben Tage vorab per Aushang bekanntgegeben.

§ 13 Schlussbestimmung

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

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